Bürgergemeinde

Bürgerrat

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BG Versammlung

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Budget / Rechnung

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Einbürgerungen

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Bürgerrat

Die Bürgerratsmitglieder sowie die Bürgerratsschreiber*in werden durch die rund 680 stimm- und wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger gewählt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Die aktuelle Amtsdauer läuft bis 30. Juni 2028.


Der Bürgerrat legt die Zielsetzung fest und vertritt die Bürgergemeinde gegen aussen. Zudem ist er für die Behandlung von Einbürgerungen, Waldbewirtschaftung, Liegenschaftsgeschäften und anderen bedeutenden Projekten zuständig.

Wir danken!

Die Bürgergemeinde Sissach und der Bürgerrat bedankt sich bei den per 30. Juni 2024 abgetretenen Bürgerräten Stephan Häfelfinger (21 Jahre) und Daniel Wiedmer (10 Jahre).

Wir danken für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute.

Der Bürgerrat bildet die Exekutive der Bürgergemeinde

Christoph Tschan

Bürgerratspräsident

Meret Hänggi

Einbürgerung, Vizepräsidentin

Uta Schabacker

Bürgerratsschreiberin

Niggi Bärtschi

Wald

Stephan Zimmermann

Finanzen

Markus Speiser

Bau

Downloads: Gemeindeordnung

Bürgergemeinde-Versammlung

Die Bürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Bürgergemeinde. In Sissach finden in der Regel zwei Versammlungen im Jahr statt. Es werden die Anträge des Bürgerrates zu den Einbürgerungsgesuchen von Schweizern und Ausländern in das Sissacher Bürgerrecht beraten und beschlossen. Ebenso werden im Frühling die Rechnung und im Herbst das Budget der Bürgergemeinde von den Bürger*innen beschlossen sowie allfällige weitere aktuelle Traktanden und Anträge behandelt.


nächste Bürgergemeindeversammlung:
Donnerstag, 28. November 2024

Jakobshof

Aufgaben:

Die Aufgaben und Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.

Kompetenzen:

Der Bürgergemeindeversammlung stehen die in der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde festgelegten Befugnisse zu.

Voraussetzungen:

Die Einladung zur Versammlung erfolgt schriftlich mittels Traktandenliste an alle Bürger der Gemeinde. Stimmberechtigt sind alle Sissacher Bürgerinnen und Bürger mit Vollendung des 18. Altersjahres, die im Stimmregister eingetragen sind.

Budget / Rechnung

Das Budget sowie die Rechnung wird jeweils durch die Bürger*innen an einer Bürgergemeindeversammlung bewilligt bzw. dem Bürgerrat die Entlastung erteilt.

Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus drei Bürgern, die durch die Bürgergemeindeversammlung gewählt werden. Sie prüfen das Budget und die Jahresrechnung.

Aktuelle RPK-Mitglieder:

  • Riva Peter (Vorsitz)
  • Thiemermann Jutta
  • Bernhard Thomas

Einbürgerung

In der Schweiz ist das Bürgerrecht dreigeteilt. Neben der nationalen Staatsangehörigkeit umfasst es ein Kantons- und ein Gemeindebürgerrecht. Wenn Sie Sissacherin oder Sissacher werden möchten, sind deshalb bis zu drei Instanzen involviert.

Die Einbürgerung gehört zu den zentralen Aufgaben der Bürgergemeinde. Wir verfolgen die Gesuche gewissenhaft und aufgeschlossen.

Wenn Sie an einer Einbürgerung interessiert sind und die erforderliche Wohnsitzdauer erfüllen, melden Sie sich schriftlich bei der Bürgergemeinde Sissach oder holen Sie das entsprechende Formular am Schalter beim Einwohnerdienst der Einwohnergemeinde Sissach.

Gerne gibt Ihnen auch die zuständige Bürgerrätin Meret Hänggi Auskunft.

Sie sind
  • Kantonsbürger*in
  • Schweizer Bürger*in
  • ausländische*r Staatsbürger*in

und möchten sich in Sissach einbürgern lassen?

Voraussetzungen
  • Sie erfüllen die Wohnsitzpflicht
  1. als Schweizer Bürgerin oder Bürger: Wohnsitz von mindestens 3 Jahre im Kanton Baselland und ununterbrochen 3 Jahre in der Gemeinde Sissach.
  2. als Ausländerin oder Ausländer: mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), Aufenthalt mindestens 10 Jahre in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuchs. Wohnsitz von mindestens 5 Jahren im Kanton Baselland und ununterbrochen 3 Jahre in der Gemeinde Sissach.
  • Sie haben einen tadellosen Leumund
  • Sie haben keine Schulden und keinen Eintrag im Betreibungsregister
  • Sie haben gute mündliche und schriftliche Deutschkennnisse (Niveau B1)