Bürgergemeinde
Die Bürgerratsmitglieder sowie die Bürgerratsschreiber*in werden durch die rund 680 stimm- und wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger gewählt. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Die aktuelle Amtsdauer läuft bis 30. Juni 2028.
Der Bürgerrat legt die Zielsetzung fest und vertritt die Bürgergemeinde gegen aussen. Zudem ist er für die Behandlung von Einbürgerungen, Waldbewirtschaftung, Liegenschaftsgeschäften und anderen bedeutenden Projekten zuständig.
Wir danken!
Die Bürgergemeinde Sissach und der Bürgerrat bedankt sich bei den per 30. Juni 2024 abgetretenen Bürgerräten Stephan Häfelfinger (21 Jahre) und Daniel Wiedmer (10 Jahre).
Wir danken für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute.
Der Bürgerrat bildet die Exekutive der Bürgergemeinde
Die Bürgergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Bürgergemeinde. In Sissach finden in der Regel zwei Versammlungen im Jahr statt. Es werden die Anträge des Bürgerrates zu den Einbürgerungsgesuchen von Schweizern und Ausländern in das Sissacher Bürgerrecht beraten und beschlossen. Ebenso werden im Frühling die Rechnung und im Herbst das Budget der Bürgergemeinde von den Bürger*innen beschlossen sowie allfällige weitere aktuelle Traktanden und Anträge behandelt.
Aufgaben:
Die Aufgaben und Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.
Kompetenzen:
Der Bürgergemeindeversammlung stehen die in der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde festgelegten Befugnisse zu.
Voraussetzungen:
Die Einladung zur Versammlung erfolgt schriftlich mittels Traktandenliste an alle Bürger der Gemeinde. Stimmberechtigt sind alle Sissacher Bürgerinnen und Bürger mit Vollendung des 18. Altersjahres, die im Stimmregister eingetragen sind.
Das Budget sowie die Rechnung wird jeweils durch die Bürger*innen an einer Bürgergemeindeversammlung bewilligt bzw. dem Bürgerrat die Entlastung erteilt.
Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus drei Bürgern, die durch die Bürgergemeindeversammlung gewählt werden. Sie prüfen das Budget und die Jahresrechnung.
Aktuelle RPK-Mitglieder:
In der Schweiz ist das Bürgerrecht dreigeteilt. Neben der nationalen Staatsangehörigkeit umfasst es ein Kantons- und ein Gemeindebürgerrecht. Wenn Sie Sissacherin oder Sissacher werden möchten, sind deshalb bis zu drei Instanzen involviert.
Die Einbürgerung gehört zu den zentralen Aufgaben der Bürgergemeinde. Wir verfolgen die Gesuche gewissenhaft und aufgeschlossen.
Wenn Sie an einer Einbürgerung interessiert sind und die erforderliche Wohnsitzdauer erfüllen, melden Sie sich schriftlich bei der Bürgergemeinde Sissach oder holen Sie das entsprechende Formular am Schalter beim Einwohnerdienst der Einwohnergemeinde Sissach.
Gerne gibt Ihnen auch die zuständige Bürgerrätin Meret Hänggi Auskunft.
und möchten sich in Sissach einbürgern lassen?